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   VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 3 S 07.02633   

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VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 3 S 07.02633 (https://dejure.org/2008,76557)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.01.2008 - AN 3 S 07.02633 (https://dejure.org/2008,76557)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - AN 3 S 07.02633 (https://dejure.org/2008,76557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarstreitigkeit; vorläufiger Rechtsschutz; Mittagsbetreuung für Grundschulkinder; Lärm; Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 3 S 07.02633
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls folglich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits die Rücksichtnahmebegünstigten, andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993, Az.: 4 C 5/93).
  • BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 88.02

    Anlagentyp; Bolzplatz für Kinder; Einzelfallwürdigung; Lärmimmissionen;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 3 S 07.02633
    Die Kammer geht auf Grund der vom Beigeladenen vorgelegten Schallimmissionsprognosen der "..." vom 22. November und 19. Dezember 2007 davon aus, dass die dem Beigeladenen durch die zusätzliche Auflage Nr. 21 auferlegten Schallimmissionsrichtwerte, welche sich nach gerichtlich anerkannter Übung an den Werten der Sportanlagenlärmschutzverordnung- 18. BImSchV- für ein Mischgebiet orientieren und im vorliegenden Fall insbesondere unter dem Aspekt der Herkömmlichkeit und der sozialen Adäquanz von Kinderlärm und angesichts des Gebietscharakters für den Antragsteller mehr als zumutbar erscheinen (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 11.02.2003, Az.: 7 B 88/02), einhaltbar sind.
  • VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; kommunale Musikschule;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 3 S 07.02633
    Zu beachten ist schließlich, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Vorhaben um eine Anlage für soziale Zwecke handelt, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, weswegen bei der Nachbarschaft ein subjektives Verständnis und eine Akzeptanz zu erwarten ist (vgl. Urteil des BayVGH vom 31.03.2006, Az.: 22 B 05.1683).
  • OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10

    Zumutbarkeit von Lärm aus Kindertagesstätten

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang befürchtet, dass die Kinder sich nicht an diese theoretischen Grenzlinien halten und die Ruhezone entgegen ihrer Bestimmung und trotz der Anpflanzungen als aktiven Spielbereich nutzen würden, ist dem entgegenzuhalten, dass das Gebot der Rücksichtnahme ausschließlich am Maßstab des genehmigten Vorhabens, das den Ruhebereich nicht als Spielfläche vorsieht, zu prüfen ist, so dass der Umstand, dass der Ruhebereich - wie der Antragsteller geltend macht - möglicherweise "missbräuchlich" zum Spielen und Toben genutzt werden könnte, bei der Frage der Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme unberücksichtigt bleiben muss (vgl. NiedersächsOVG, Beschluss vom 29.06.2006 - 9 LA 113/04 - VG Ansbach, Urteil vom 22.01.2008 - AN 3 S 07.02633 -).
  • VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 3 K 07.02634

    Nachbarklage; Mittagsbetreuung für Kinder; Gebot der Rücksichtnahme; Lärm

    Hinsichtlich der Begründung wird auf die Sachverhaltsdarstellung im Eilbeschluss der Kammer vom 22. Januar 2008 (Az.: AN 3 S 07.02633) Bezug genommen.

    Hinsichtlich der Begründung wird wiederum auf die Sachverhaltsdarstellung im Eilbeschluss der Kammer vom 22. Januar 2008 (Az.: AN 3 S 07.02633) Bezug genommen.

    Hinsichtlich der Begründung wird ebenfalls auf die Sachverhaltsdarstellung im Eilbeschluss der Kammer vom 22. Januar 2008 (Az.: AN 3 S 07.02633) Bezug genommen.

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